Keine Steuer-Abzüge mehr für Unterhaltskosten Ihrer Liegenschaft!
Mit der Volksabstimmung vom 28.09.2025 wurde der "Bundesbeschluss über die
kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften" angenommen.
Damit wurde der Eigenmietwert abgeschafft und es sind nach einer Übergangsfrist keine Steuerabzüge mehr möglich für:
- Liegenschaftsunterhaltskosten
sowie
- Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen
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und das Beste ist:
Ich verwende keine KI (Künstliche Intelligenz) !
Sie brauchen sich keine Sorgen zu machen, dass Ihre Pläne durch eine KI missbraucht werden.
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